Bei der Tholl Gruppe gibt es das Modell, das am besten zu Ihnen passt.
Die Tholl Gruppe ist Ihr Partner für die Umsetzung von Bauprojekten im Bestand, sei es der Mieterausbau für Büro- oder Handelsimmobilien oder die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen sowie anderen Zweckbestimmungen wie beispielsweise Bildungseinrichtungen bis hin zur energetischen Sanierung und Modernisierung in allen Nutzungsarten.
Dabei reduzieren wir die Schnittstellen zwischen Bauplanung und -ausführung, indem wir nach dem Design-and-Build-Ansatz eigene Planer und eigene Handwerker beschäftigen und so viele Leistungen wie möglich aus einer Hand anbieten. Insgesamt sind 180 festangestellte Architekten, Designer, Bauingenieure, TGA-Spezialisten, Energieberater sowie unter anderem auch die genannten Handwerker aus nahezu allen Gewerken bei der Tholl Gruppe beschäftigt. Die Zahl der Handwerker liegt bei 80.
Die Tholl Gruppe kann grundsätzlich alle Hüte auch für Großprojekte tragen – und Generalunternehmer (GU)* mit Schwerpunkt Ausführung und Kosten-, Termin- sowie Qualitätssicherheit, aber auch Generalübernehmer (GÜ)* mit entsprechender Gesamtkompetenz inklusive Koordination sämtlicher Planungsleistungen sein. Durch die oben genannte große Zahl an hochqualifiziertem Fachpersonal kann die Tholl Gruppe selbst bei Einbindung einzelner externer Unternehmen weiterhin eine Eigenleistungstiefe bieten, die unter anderem Geschwindigkeitsvorteile durch die erwähnte Schnittstellenreduktion bringt.
Wir übernehmen gerne die Gesamtverantwortung für Ihr Bestandsbauprojekt beliebiger Größe, setzen aber auch kleinere Teilprojekte gerne um. Wir passen uns im Beauftragungsmodell Ihren Wünschen und Anforderungen an. Sparringspartner für die planerische Sicht sind wir gerne in jedem Fall – auch ohne Planungsauftrag.
*Im üblichen Sprachgebrauch sind der GÜ- sowie der GU-Begriff nicht immer trennscharf abgegrenzt oder werden miteinander vermischt. Umgekehrt erfolgt die Trennung je nach Begriffsverständnis der Marktteilnehmer mitunter anhand nicht einheitlicher Kriterien – teils anhand der Frage, ob die oben erwähnten Planungsleistungen inkludiert sind, teils beispielsweise aber auch daran, ob der ebenfalls genannte Baubetrieb im Unternehmen vorhanden ist, der entsprechende Werkleistungen ohne oder mit nur wenigen Subunternehmern zulässt. Wir trennen die Begriffe hier anhand der Planungsleistungen.