Hinweis­geber­schutz
Die Tholl Gruppe hat im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf Verstöße gegen geltendes Recht (z. B. Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzvorschriften, Gleichbehandlungsgesetz, Bestechung, Betrug, Verstoß gegen Menschenrechte, Umweltvorschriften u. dgl.) oder auf Bedenken in Bezug auf eine potenzielle oder tatsächliche Verletzung dieser Regelungen/Gesetze/Verordnungen hinzuweisen.
Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die ein Unternehmen der Tholl-Gruppe betreffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis – auch absolut anonym über unsere telefonische Hinweisstelle – mitzuteilen.
- Dabei sind folgende Meldekanäle verfügbar:
- Meldung per E-Mail an die Meldestelle der Tholl-Gruppe
- Meldung per Brief an:
- Persönlich/Vertraulich: Tholl GmbH, z. H. Meldestelle, Tiefenbroicher Weg 16, 40472 Düsseldorf
- Telefonische Hinweisstelle: +49 211 23 85 0 678
- Persönliches Gespräch: Bitte Termin vereinbaren unter: +49 211 23 85 0 678
Wir versichern Ihnen, dass wir jeden gemeldeten Vorgang sorgfältig prüfen und die ggf. dann erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich ergreifen.
Die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden, haben wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzkonform festgelegt.